Mit der Übergabe der Fasssauna erklärt sich der Mieter mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
- Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Saunaraum ist nicht mit Schuhen oder verschmutzten Füßen zu betreten.
- Die allgemeinen Saunaregeln sind obligatorisch (Duschen, Hygiene, Handtuch unterlegen)
- In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden. Wir raten vom Alkoholgenuss beim Saunieren ab.
- Saunaaufgüsse sind nur mit geeigneten Saunaölen vorzunehmen. Das Konzentrat nie unverdünnt auf die Steine gießen.
- Pro Aufguss nur 3 bis 4 Kellen verwenden.
- Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören keinesfalls auf die Saunasteine – Brand- und Explosionsgefahr!
- Verschüttet keine Flüssigkeiten im Innenraum der Sauna. Tropfen bitte schnellstmöglich aufwischen.
- Nutzt bitte keine zusätzlichen Mittel wie Honig, Peelings, Salz usw. im Innenraum der Fasssauna.
- Der Saunaraum darf maximal auf 90 Grad C aufgeheizt werden. Beim Überschreiten der Grenze öffnet die Glastür und sorgt für entsprechende Abkühlung.
- Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigen wir nach jeder Benutzung. Eine besenreine Übergabe setzen wir voraus.
- Nehmt keine elektronischen Geräte sowie Schmuck und Uhren mit in die Sauna.
- Lasst die Miet-Sauna während des Betriebes nie ohne Aufsicht.
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt die Fasssauna nutzen, auch wenn diese außer Betrieb ist.
- Festgestellte Mängel sind fotografisch zu dokumentieren.
- Für fehlende oder beschädigte Gegenstände trägt der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten.
- Während der Mietdauer geht die gesamte Haftung auf den Mieter über!
- Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden und das Inventar.