Mit der Übergabe der Fasssauna erklärt sich der Mieter mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Saunaraum ist nicht mit Schuhen oder verschmutzten Füßen zu betreten.
  • Die allgemeinen Saunaregeln sind obligatorisch (Duschen, Hygiene, Handtuch unterlegen)
  • In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden. Wir raten vom Alkoholgenuss beim Saunieren ab.
  • Saunaaufgüsse sind nur mit geeigneten Saunaölen vorzunehmen. Das Konzentrat nie unverdünnt auf die Steine gießen.
  • Pro Aufguss nur 3 bis 4 Kellen verwenden.
  • Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören keinesfalls auf die Saunasteine – Brand- und Explosionsgefahr!
  • Verschüttet keine Flüssigkeiten im Innenraum der Sauna. Tropfen bitte schnellstmöglich aufwischen.
  • Nutzt bitte keine zusätzlichen Mittel wie Honig, Peelings, Salz usw. im Innenraum der Fasssauna.
  • Der Saunaraum darf maximal auf 90 Grad C aufgeheizt werden. Beim Überschreiten der Grenze öffnet die Glastür und sorgt für entsprechende Abkühlung.
  • Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigen wir nach jeder Benutzung. Eine besenreine Übergabe setzen wir voraus.
  • Nehmt keine elektronischen Geräte sowie Schmuck und Uhren mit in die Sauna.
  • Lasst die Miet-Sauna während des Betriebes nie ohne Aufsicht.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt die Fasssauna nutzen, auch wenn diese außer Betrieb ist.
  • Festgestellte Mängel sind fotografisch zu dokumentieren.
  • Für fehlende oder beschädigte Gegenstände trägt der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten.
  • Während der Mietdauer geht die gesamte Haftung auf den Mieter über!
  • Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden und das Inventar.